Hier können Sie auf
Grundlage der Euro-Referenzkurse der Europäischen Zentralbank
Währungen umrechnen. Diese entsprechen den Kursen, die vom
Bundesministerium für Finanzen für Zwecke der Umsatzsteuer
bekanntgegeben werden (§16 Absatz 6 Satz 1 UStG).
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